Überweisungen in österreichischer Registrierkasse

Ich habe eine Frage: Wenn ein Gast vor Anreise eine Anzahlung zB Banküberweisung tätigt – ist diese nicht registrierkassenpflichtig! Bei mir ist aber auch diese Anzahlung unter Registrierkasse mit drinnen?
Bei einer Rechnung wurde ein Teil Überweisung bezahlt, unter Finanzen / Registrierkasse befindet sich aber der Gesamtbetrag, müsste da nicht nur der Barbetrag stehen?
Laut Gesetz sind Überweisungsrechnungen nicht registrierkassenpflichtig, aber auch nicht verboten. Das heißt, Überweisungsrechnungen dürfen, müssen aber nicht in der Registrierkasse erfasst werden.

In Zimmersoftware werden alle Rechnungen in die Registrierkasse aufgenommen, was den Vorteil bietet, dass Sie die Zahlungsweise auch nach dem Ausstellen der Rechnung noch ändern können.

Die österreichische Registrierkassenverordnung (RKSV) kennt keine Zahlungen sondern nur Rechnungen. Im QR-Code werden Rechnungsnummer, Rechnungsbetrag und die Beträge der einzelnen Steuersätze erfasst. Es gibt keine technische Möglichkeit, Zahlungen oder Zahlungsweisen zu erfassen. Es wird in der Registrierkasse auch nicht erfasst, ob eine Rechnung bezahlt wurde oder nicht.